Allgemeine Geschäftsbedingungen der Selinger + Widmer AG
1. Geltungsbereich
Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Selinger + Widmer AG. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen sind verbindlich, wenn sie im Angebot oder in der Auftragsbestätigung der Selinger + Widmer AG als anwendbar erklärt werden. Anderslautende Bedingungen des Kunden haben nur Gültigkeit, soweit sie von der Selinger + Widmer AG ausdrücklich und schriftlich angenommen werden. Alle Vereinbarungen der Vertragsparteien bedürfen zu Ihrer Gültigkeit der schriftlichen Form. Sollte sich eine Bestimmung dieser allgemeinen Geschäftsbedingung als ganz oder teilweise unwirksam erweisen, so werden die Vertragsparteien diese Bestimmung durch eine neue, ihrem rechtlichen und wirtschaftlichen Erfolg möglichst nahe kommende Vereinbarung ersetzen.
2. Angebote
Die Angebote der Selinger + Widmer AG gelten während 30 Tagen. Die Preise beziehen sich auf den vorgegebenen Produktionstermin. Ohne anders lautende Angaben beruhen die Preisberechnungen in den Angeboten auf vollständigen, zur Berechnung geeigneten Unterlagen und Daten, sowie verbindlichen, unmissverständlich bezeichneten Inhalts-, Stand- und Massangaben. Angebote, die aufgrund ungenauer oder noch nicht vorliegender Unterlagen erfolgen, haben nur unverbindlichen Richtpreischarakter.
3. Leistungserbringung
Die Selinger + Widmer AG verpflichtet sich zur Erstellung der in Auftrag gegebenen Artikel und der Kunde zur Bezahlung sämtlicher anfallender Kosten. Darunter fallen auch die sog. Reproduktionen (Bearbeitung von Daten, Filme etc), die separat ausgewiesen werden können. Eine Herausgabepflicht der Selinger + Widmer AG für die Daten, Arbeitsunterlagen und Werkzeuge besteht jedoch nicht; es sei denn, dies werde ausdrücklich im Vertrag vereinbart. Sollte sich während der Ausführung des Auftrages herausstellen, dass die Drucksachen einen gesetzeswidrigen Inhalt aufweisen, ist die Selinger + Widmer AG berechtigt, den Vertrag mittels schriftlicher Mitteilung an den Kunden mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Der Kunde hat der Selinger + Widmer AG alle bis zur Vertragsauflösung angefallenen Kosten zu vergüten.
4. Preise
Die offerierten oder bestätigten Preise sind, sofern nicht anders vereinbart, Nettopreise exklusiv MWST und basieren auf versandfertigen Einheiten. Portokosten und weitergehende Speditionskosten werden dem Kunden nach Aufwand gesondert in Rechnung gestellt. Transportschäden sind unverzüglich dem Transportunternehmen und der Selinger + Widmer AG schriftlich zu melden.
5. Zahlungsbedingungen
Die Zahlung des Rechnungsbetrages hat innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug zu erfolgen. Die gelieferte Ware bleibt bis zum Zahlungseingang Eigentum der Selinger + Widmer AG. Die Selinger + Widmer AG kann auch nach der Auftragsbestätigung Zahlungssicherheiten verlangen. Unterbleiben diese, so kann die weitere Auftragsbearbeitung eingestellt werden, wobei die aufgelaufenen Kosten ohne Verzug fällig werden. Bedingen Aufträge die Bindung grösserer Geldmittel, entweder für Material und Fremdarbeit, oder weil sich die Auftragsabwicklung über mehr als drei Monate erstreckt, ist die Selinger + Widmer AG berechtigt, Vorauszahlungen zur Deckung ihrer Aufwendungen zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlungen und deren Fälligkeit sind in der Auftragsbestätigung festzuhalten. Auf Verlangen des Kunden eingekaufte Waren, die nicht innerhalb von drei Monaten zur Verwendung gelangen, können von der Selinger + Widmer AG unter Belastung der damit verbundenen Umtriebe fakturiert werden.
6. Vom Kunden beschafftes Material
Vom Kunden beschafftes Material ist der Selinger + Widmer AG frei Haus zu liefern. Der Kunde haftet für alle Schäden. die aus einer allfälligen Nichteignung des Materials entstehen können (Qualität und Quantität). Die Einlagerung des Materials geht auf Rechnung und Gefahr des Kunden.
7. Elektroniusche Daten und Datenübernahme
Für vom Kunden angelieferte Daten, die inhaltlich fehlerhaft oder unvollständig sind, übernimmt die Selinger + Widmer AG keinerlei Verantwortung. Ebenfalls wird jede Haftung abgelehnt, wenn angelieferte Daten nicht standardmässig verarbeitet oder verwendet werden können und dadurch qualitative Mängel an den Artikeln entstehen. Eine Haftung für den Verlust angelieferter und weiter zu bearbeitender Daten wird von der Selinger + Widmer AG nicht übernommen. Die Haftung der Selinger + Widmer AG beschränkt sich auf die von ihr verursachten Fehler, die auf grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen sind.
8. Verwendete Sprachen
Bezüglich Spracheigenschaft, Grammatik oder Syntax in den Unterlagen, die vom Kunden geliefert werden, übernimmt die Selinger + Widmer AG keine Haftung.
9. Lieferfristen
Fest zugesicherte Liefertermine gelten nur, wenn die erforderlichen Unterlagen (Bild- und Textvorlagen, Manuskripte oder Daten, Gut zum Druck usw.) zum vereinbarten Zeitpunkt bei der Selinger + Widmer AG eintreffen. Vereinbarte Lieferfristen beginnen mit dem Tage des Eingangs der Unterlagen bei der Selinger + Widmer AG und enden mit dem Tage, an dem die Artikel die Selinger + Widmer AG verlassen. Wir das Gut zum Druck nicht innerhalb der gesetzten Frist erteilt, so ist die Selinger + Widmer AG nicht mehr an die vereinbarte Lieferfrist gebunden. Überschreitungen des Liefertermins bzw. Nichteinhaltung der Lieferfrist, für welche die Selinger + Widmer Ag kein Verschulden trifft (z.B. Betriebsstörungen, verursacht durch Arbeitsniederlegung oder Streik, Aussperrung, Strommangel, Maschinenbruch, Mangel an Rohmaterial sowie alle Fälle höherer Gewalt), berechtigen den Kunden nicht, vom Vertrag zurückzutreten oder die Selinger + Widmer AG für etwa entstandenen Schaden verantwortlich zu machen.
10. Über- oder Unterlieferung
Über- oder Unterlieferungen bis 5% der bestellten Menge – bei Extraanfertigung des Materials bis 10% – können ohne anders lautende Vereinbarung nicht beanstandet werden. Es wird die effektiv gelieferte Menge fakturiert.
11. Lieferung, Verpackung
Bei Lieferung der Ware in einer Sendung an eine Stelle in der Schweiz oder Fürstentum Lichtenstein betragen die Verpackungs- und Versandkosten CHF 15.00. Davon abweichende Speditionsarten werden dem Kunden nach Aufwand in Rechnung gestellt. Nicht im Preis inbegriffen ist zudem die Schwerverkehrsabgabe (LSVA), die als separater Kostenzuschlag auf der Rechnung separat ausgewiesen wird.
12. Abnahmeverzug
Nimmt der Kunde die Ware nicht innerhalb angemessener Frist nach avisierter Fertigstellungsanzeige ab, ist die Selinger + Widmer AG berechtigt, die Ware zu fakturieren und sie auf Rechnung und Gefahr des Kunden selbst auf Lager zu nehmen oder auswärts einzulagern.
13. Urheberrechte im Allgemeinen
Das Urheberrecht an kreativen und gestalterischen Leistungen richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Anderweitige Verwendungen bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung der Selinger + Widmer AG.
14. Eigentumsrechte und Urheberrechte des Kunden
Allfällige Eigentumsrechte an Daten und Urheberrechte des Kunden bleiben bewahrt. Der Kunde hat jedoch keinen Anspruch darauf, dass die zur Verfügung gestellten Daten aufbewahrt oder herausgegeben werden; es sei denn, dies werde ausdrücklich im Vertrag vereinbart.
15. Reproduktionsrecht
Die Reproduktion und der Druck aller vom Kunden der Selinger + Widmer AG zur Verfügung gestellten Bild- und Textvorlagen, Muster und dergleichen, erfolgt unter der Voraussetzung und Annahme, dass der Kunde die entsprechenden Reproduktionsrechte besitzt. Dies gilt auch für gespeicherte Archivdaten und deren Wiederbenutzung.
16. Reproduktionsunterlagen, Werkzeuge
Die von der Selinger + Widmer AG erstellten Arbeitsunterlagen (fotografische Aufnahmen, Daten, Filme usw.) und Werkzeuge (Stanzformen, Montagewerkzeuge usw.) bleiben Eigentum der Selinger + Widmer AG.
17. Skizzen und Entwürfe
Die Leistungen für Skizzen, Entwürfe, Gestaltungsvorschläge, Originale und fotografische Arbeiten können verrechnet werden, auch wenn kein entsprechender Auftrag zustande kommt.
18. Mehraufwand
Vom Kunden verursachter Mehraufwand (Vorlagen- und Manuskriptbereinigung bzw. -überarbeitung, Zusatzarbeiten an Datenträgern oder Text-/Bilddaten sowie bei mangelhaften, fehlenden oder für die Wiedergabe schlecht geeigneten Unterlagen) kann zusätzlich in Rechnung gestellt werden.
19. Kontroll- und Prüfdokumente
Der Kunde ist verpflichtet, die ihm vor der Endfertigung zugestellten Kontroll- und Prüfdokumente (Andrucke, Proofs, Kopien, Dateien usw.) auf Fehler zu überprüfen und diese, mit dem Gut zum Druck und allfälligen Korrekturanweisungen versehen, innerhalb der vereinbarten Frist zurückzugeben. Die Selinger + Widmer AG haftet nicht für vom Kunden übersehene Fehler. Telefonisch aufgegebene Korrekturen und Änderungen müssen vom Kunden innerhalb von 24 Stunden schriftlich bestätigt werden, ansonsten keine Rechtswirkungen abgeleitet werden können. Verzichtet der Kunde auf die Unterbreitung von Kontroll- und Prüfdokumenten, trägt er das volle Risiko. In diesem Fall beschränkt sich die Haftung der Selinger + Widmer AG auf grobes Verschulden.
20. Mängelrüge
Die von der Selinger + Widmer AG gelieferten Arbeiten sind bei Empfang zu prüfen. Allfällige Beanstandungen bezüglich Qualität und Quantität haben spätestens innerhalb von acht Tagen nach Empfang schriftlich zu erfolgen, andernfalls gilt die Lieferung als agenommen. Bei begründeten Beanstandungen erfolgt die Behebung der Mängel innert angemessener Frist.
21. Haftungsbeschränkung
Der Selinger + Widmer AG übergebene Manuskripte, Daten, Originale, Fotografien usw. sowie lagernde Drucksachen oder sonstige eingebrachte Objekte werden mit der üblichen Sorgfalt behandelt. Weitergehende Risiken hat der Kunde ohne besondere schriftliche Vereinbarung selbst zu versichern bzw. zu tragen. Sofern in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht anders vereinbart, ist die Haftung der Selinger + Widmer AG für Schäden des Kunden infolge mangelhafter Lieferung, Nichtlieferung oder verspäteter Lieferung, in jedem Falle auf den Wert der technischen Herstellkosten für das betroffene Produkt beschränkt. Bei Terminüberschreitungen haftet die Selinger + Widmer AG nur dann, wenn eine schriftliche Terminbestätigung vorliegt. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht, soweit ihr zwingendes Recht entgegensteht.
22. Archivierung von Arbeitsunterlagen
Eine Archivierungspflicht für Arbeitsunterlagen (Daten usw.) besteht für die Selinger + Widmer AG nicht, sofern nicht ausdrücklich vereinbart. Wird die Archivierung vereinbart, erfolgt diese auf Gefahr des Kunden und kann zusätzlich in Rechnung gestellt werden. Jede Haftung der Selinger + Widmer AG für den Verlust von Daten bzw. der weiteren Arbeitsunterlagen wird wegbedungen.
23. Aufträge für Dritte
Will der Kunde den Auftrag auf Rechnung eines Dritten oder mit dem Ziel, die Rechnung an einen Dritten zu stellen, anschliessen, bleibt er weiterhin Vertragspartei der Selinger + Widmer AG und damit in Bezug auf die Bezahlung Schuldner; es sei denn, er weise sich bei Vertragsabschluss schriftlich als bevollmächtigter Vertreter des Dritten aus.
24. Erfüllungsort
Erfüllungsort für beide Vertragsparteien ist am Sitz der Selinger + Widmer AG.
25. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Anwendbar ist schweizerisches Recht. Zur Beurteilung von Streitigkeiten sind die ordentlichen Gerichte am Sitz der Selinger + Widmer AG zuständig, sofern keine andere Abmachung getroffen wird.